Strafrecht

Schneller als man denkt, ist es geschehen. Eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr oder eine handfeste Auseinandersetzung in der Stammkneipe und schon finden Sie einen Anhörungsbogen oder gar eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung in Ihrem Briefkasten. Nun kommt es darauf an, Ruhe zu bewahren, mit niemandem über die Sache zu sprechen und umgehend einen Strafverteidiger zu kontaktieren.


Auch wenn Sie bereits einen Strafbefehl oder sogar eine Anklageschrift erhalten haben, ist es nicht zu spät, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Ich stehe Ihnen in sämtlichen Verfahrensabschnitten zur Seite. Gerne übernehme ich auch Ihre Pflichtverteidigung.

Als Rechtsanwalt bin ich seit Langem hauptsächlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig und habe viele Mandanten erfolgreich verteidigt. Meine Tätigkeit erstreckt sich unter anderem auf die nachfolgenden Tatvorwürfe, wobei die Liste nicht abschließend ist:

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Hausfriedensbruch
  • Volksverhetzung
  • Nichtanzeige geplanter Straftaten
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Geldfälschung
  • Falsche uneidliche Aussage
  • Falsche Verdächtigung
  • Sexueller Missbrauch bzw. Vergewaltigung
  • Beleidigung
  • Üble Nachrede 
  • Verleumdung
  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
  • Mord bzw. Totschlag
  • Fahrlässige Tötung
  • Körperverletzung
  • Nötigung
  • Bedrohung
  • Diebstahl bzw. Unterschlagung
  • Raub bzw. Räuberische Erpressung
  • Hehlerei
  • Betrug
  • Urkundenfälschung
  • Sachbeschädigung
  • Brandstiftung
  • Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Steuerhinterziehung